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08.12.24 21:05 - HZUG1Y - Hilfeleistung

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Als Feuerwehrleute bekommen wir häufig Fragen gestellt. Genau deswegen nehmen wir uns hier die Zeit, die Wichtigsten zu beantworten:

 

 

1) Was macht die Feuerwehr?

Die Hauptaufgaben sind Retten-Löschen-Bergen-Schützen. Wir helfen anderen Menschen und Tieren, die sich in Gefahr befinden oder Sachwerte zu verlieren drohen. Dies muss nicht immer ein Feuer sein, denn mittlerweile umfasst die sog. technische Hilfeleistung (z.B. bei Autounfällen, Unwetter, usw.) einen großen Teil unserer Aufgaben. Meistens geht es darum irgendwem irgendwie zu helfen und dafür sind wir bestens ausgerüstet.

 

2) Wie erreiche ich die Feuerwehr?
Mit einem Anruf. Bei einem Notfall so schnell wie möglich die 112 wählen und schon werden Sie mit der Leitstelle in Ihrer Nähe verbunden, die Ihren Notruf sofort entgegennimmt.

Für Gehörlose ist es auch möglich ein Notruf-Fax an die zuständige Leitstelle zu schicken. Dafür einfach den Vordruck ausfüllen und an die "112" schicken!

 

3) Was passiert wenn ich dort aus Spaß anrufe?

Sollten Sie die 112 wählen, nur um sich einen Spaß zu erlauben, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Dieser "böswillige Alarm" ist sehr kostspielig. Seien Sie sich bewusst, dass Ihre Nummer und z.T. auch ihr Standort übertragen wird, egal ob sie unterdrückt ist, Sie von einer Telefonzelle aus anrufen oder sie die Sim-Karte aus Ihrem Handy herausgenommen haben.

 

4) Vor mir ist ein Unfall passiert. Was muss ich tun?
Zunächst stellt sich die Frage: Sind die Beteiligten verletzt oder sogar in Lebensgefahr? Ist dies der Fall, sollten Sie so schnell wie möglich einen Notruf absetzen, ansonsten machen Sie sich der "unterlassenen Hilfeleistung" strafbar. Auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ist es wichtig erst einmal einen Notruf abzusetzen. Das ist generell immer dann zu beachten, wenn jemand verletzt ist oder sogar Menschenleben in Gefahr sind. Auf Bundesstraßen / Autobahnen ist immer ein Notruf (zumindest bei der Polizei) abzusetzen, auch wenn niemand verletzt ist, da es hier ein enormes Risiko durch Folgeunfälle und nicht abgesicherte Einsatzstellen gibt.

 

5) Ich würde als Frau auch gerne Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr werden. Geht das?
Natürlich. Es steht nirgends geschrieben, dass Frauen nicht zur Feuerwehr können. Schauen Sie doch einfach mal bei unsren Übungsterminen vorbei und erkundigen Sie sich genauer. Unsere Übungstermine finden Sie hier.

 

 

6) Ist es gefährlich Feuerwehrmann/-frau zu sein?

Als Feuerwehrmann/-frau setzt man sich einigen Gefahren aus, u.A. bei  Bränden oder Einsätzen der technischen Hilfeleistung. In den sog. Gefahrenbereichen geht man aber nicht alleine vor. Man bekommt einen Befehl den man als Trupp (2 Personen) durchführt. Generell gilt: 

Eigenschutz muss beachtet werden! Traut man sich etwas nicht zu, sollte man das sagen. Niemand wird deswegen sauer werden. Helfen kann immerhin nur der, der selbst keine Hilfe benötigt!

 

7) Ich bin im Ausland verunglückt! Kann ich auch da die 112 wählen?

In fast allen Ländern der EU und EFTA gilt die 112 als Notrufnummer. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise dennoch über die jeweiligen Notrufnummern. Beachten Sie, dass es bei Mobilfunkgeräten zu Problemen mit der Notrufabsetzung kommen kann, da einige Nummern nur zweistellig sind.
 

8) Ich habe bei der Polizei einen Brand gemeldet. Muss ich noch mal extra die 112 rufen?
Nein. In diesem Fall wird die Polizeileitstelle den Brand und sämtliche von Ihnen übertragene Informationen an uns weiterleiten. Im Zweifelsfall sollten Sie aber die 112 anrufen. Bei einem Notfall ist Zeit der wichtigste Faktor, deswegen sollte man umgehend handeln.

 

9) Mein Sohn ist 8 und will in die Jugendfeuerwehr. Geht das?
Nein. Die Jugendfeuerwehr nimmt Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren auf. Allerdings bietet die Feuerwehr Sinn mittlerweile eine Bambinifeuerwehr an, in denen auch jüngere Kinder aufgenommen werden. 

 

 

10) Kann ich mir denn sicher sein, dass wenn ich einen Notfall habe, auch jemand kommt um mich zu retten?

Grundvoraussetzung hierfür ist das Absetzen des Notrufes. Ab diesem Moment gilt die sog. Hilfsfrist und die Eintreffzeit. Das bedeutet, dass sowohl Rettungsdienst, als auch Feuerwehr dazu verpflichtet sind, in einem gewissen Zeitraum bei Ihnen einzutreffen und Hilfe zu leisten. In Hessen gilt für die Feuerwehr: Ist nach 15 Minuten niemand bei Ihnen zu sehen, ist die Hilfsfrist (10 Min) überschritten. Da aber gesetzlich festgelegt ist, dass diese eingehalten werden müssen, werden in einigen Fällen mehrere Wehren auf einmal Alarmiert. Die Eintreffzeit des Rettungsdienstes liegt bei 10 Min.

 

12) Es brennt bei mir! Ich hab die Feuerwehr gerufen! Und nun?
Ruhe bewahren. Wenn möglich die Tür zum Brandraum schließen und das Haus so schnell wie möglich verlassen! Es wird Ihnen so schnell wie möglich geholfen. Beim Eintreffen der Feuerwehr sollten sie unbedingt auf sich aufmerksam machen, dann wendet sich der Einsatzleiter an Sie um weitere Informationen zu erhalten, z.B. was brennt und ob noch weitere Personen im Haus sind. Ganz wichtig: Gefahrgut und Strom stellen bei Bränden ein besonderes Risiko dar, nicht nur für uns, sondern auch für Sie! Wenn Sie nicht darauf angesprochen werden, sollten Sie derjenige sein, der jemanden auf das Gefahrgut bei Ihnen aufmerksam macht. Wir wissen immerhin nicht von vorneherein, was uns erwartet.

 

13) Ich hab etwas drinnen vergessen! Kann ich das noch schnell holen gehen?
AUF GAR KEINEN FALL! Sie bringen Ihr eigenes Leben damit in Gefahr. Bei einer Verbrennung entstehen Unmengen an Kohlenstoffdioxid (CO2) und bei einer Verbrennung ohne genug Sauerstoff auch Kohlenstoffmonoxid (CO). Dies sind nur 2 von vielen Giftgasen, die Ihre Atemorgane schädigen und Bewusstlosigkeit und Tod herbeiführen können. Nichts ist so viel Wert, wie das eigene Leben. Deswegen Vertrauen Sie darauf, dass wir Ihnen helfen werden. Wir sind für Sie da!

 

 

 

 

 

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